AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VR Voice GmbH

Geltungsbereich
Soweit in dem zwischen VR Voice GmbH (im Folgenden „VR Voice“) und dem Kunden (gemeinsam „die Parteien“) abgeschlossenen Vertrag einschließlich Anlagen (im Folgenden „Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) detaillierten Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend I.) für Leistungen jeder Art, die VR Voice gegenüber ihren Kunden erbringt und die daran anschließenden zusätzlichen Bedingungen für die Lieferung von Software (nachfolgend II.) und Installations- und Beratungsleistungen (nachfolgend III.) ergänzend für die dort näher beschriebenen Leistungen.

 

I. Allgemeine Bedingungen

1. Die vorliegenden AGB enthalten die zwischen VR Voice GmbH, Hauert 15, 44227 Dortmund, HRB 28434 Amtsgericht Dortmund und dem Kunden ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichenden Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Leistungen und Lieferungen.

2. Die VR Voice erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe dieser AGB sowie produktspezifischer Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

3. Die Präsentation von Dienstleistungen und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und enthalten nur Aufforderungen zu Angeboten durch den Kunden.

4. Bestellungen des Kunden bedürfen der Schriftform. Für Auftragsbestätigungen behält sich VR Voice eine Frist von zwei Wochen vor.

5. Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Kunden nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behalten wir uns vor.

6. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus.

7. Erklärungen: Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam. Diese AGB in der jeweils aktuellen Version sind auch auf der Internet-Seite der VR Voice (https://vrvoice.de/agb/) hinterlegt.

8. Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesen AGB – mit Ausnahme von Geldforderungen – abzutreten.

9. Rechtswahl: Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

10. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Neue Versionen der AGB sind auf der o.g. Internetseite der VR Voice hinterlegt.

11. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Dortmund.

12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag bzw. die vertragliche Beziehung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

13. Leistungen der VR Voice:
a. VR Voice erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
b. VR Voice ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrundeliegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten Leistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen für den Kunden zumutbar ist.
c. VR Voice darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von VR Voice bleiben hiervon unberührt.

14. Pflichten des Kunden:
a. Der Kunde ist verpflichtet, alle persönlichen Zugangsdaten, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zu halten, und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat VR Voice von einem Missbrauch oder der Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen. VR Voice haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen.

b. Für die Inhalte von telefonischen Mehrwertdiensten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. VR Voice trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Kunden oder eines seiner Unteranbieter.

c. Der Kunde wird bei der Erbringung von telefonischen Mehrwertdiensten den Nutzern seine ladungsfähige Anschrift einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen sowie sämtliche nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Informationen auf Anfrage mitteilen. VR Voice ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 5 Telemediengesetz genannten Informationen sowie die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.

d. Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten verpflichten und hat für deren Einhaltung einzustehen.

e. Der Kunde wird VR Voice von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.

15. Missbrauchsvermeidung:

a. Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen (z.B. sittenwidrige oder strafbare) Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Nutzer oder potentielle Nutzer keinerlei unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten.

b. Im Falle eines Verstoßes wird VR Voice den Kunden wegen des rechts- und vertragswidrigen Verhaltens abmahnen und zur Abhilfe des gerügten Verhaltens innerhalb von zwei Werktagen auffordern. Sofern dieser keine Abhilfe leistet, die Frist abgelaufen ist oder ein schwerwiegender Verstoß gegen Abs. 1 vorliegt (z.B. bei fehlenden oder falschen Preisinformationen, Spamming), wird VR Voice die rechtswidrig genutzten bzw. beworbenen Dienste unverzüglich abschalten.

c. Verstößt der Kunde trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so kann VR Voice den Vertrag bzw. die diesbezügliche vertragliche Beziehung fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzforderungen bleibt dabei vorbehalten.

d. Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen aus dieser Ziffer 15 ist er zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 1.000,00 je Verstoß (Einzelfall) verpflichtet. VR Voice ist berechtigt Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Kunden aufzurechnen.

16. Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

• von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

• über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

• nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets
Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, so sind beide Seiten berechtigt, den Vertrag zu beenden.

17. Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsversand per E-Mail:

a. Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes bzw. der ihm zustehenden Vergütung richtet sich nach dem vorliegenden Angebot bzw. der Bestellung.

b. Die Übermittlung der entsprechenden Belege erfolgt per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei VR Voice hinterlegte E-Mail-Adresse zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind VR Voice rechtzeitig mitzuteilen.

c. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte
Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

d. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

18. Störungsbeseitigung und Mängelhaftung

a. Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und
Störungen unverzüglich VR Voice meldet. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von VR Voice berücksichtigt.

b. Rechtsmängel seitens VR Voice: VR Voice gewährleistet, dass sie das uneingeschränkte Recht hat, den Vertrag einzugehen und dass die Einräumung von Rechten und die Erfüllung aller Pflichten keine Rechte Dritter verletzt. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass ihn die Nutzung oder der Besitz der Software oder Arbeitsergebnisse durch den Kunden in seinen eigenen Rechten verletzt, verteidigt VR Voice den Kunden und stellt ihn von diesen Ansprüchen frei, vorausgesetzt:

(1) VR Voice wird unverzüglich von der Geltendmachung benachrichtigt,

(2) der Kunde informiert und unterstützt VR Voice in angemessener Weise zum Zweck der Verteidigung, und

(3) der Kunde überlässt es VR Voice, soweit gesetzlich zulässig, die Auseinandersetzung mit dem Dritten auf eigene Kosten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Vereinbarungen des Kunden mit dem Dritten sind für VR Voice nur bindend, wenn VR Voice diese schriftlich anerkannt hat.
Ist aufgrund einer rechtskräftig festgestellten Verletzung die Nutzung der Software oder Arbeitsergebnisse untersagt worden, kann VR Voice nach eigenem Ermessen

(1) die Software oder das Arbeitsergebnis durch ein jeweils anderes Produkt ersetzen, das in seiner
Funktionalität und Leistung dem ursprünglich gelieferten im Wesentlichen ähnlich ist,

(2) dem Kunden eine Änderung der Software oder Arbeitsergebnisse zur Verfügung stellen, deren Nutzung bzw. deren Besitz zu keiner Verletzung mehr führt,

(3) dem Kunden das Recht verschaffen, das betroffene Produkt weiterhin zu nutzen bzw. zu besitzen, oder

(4) das betroffene Produkt (Software oder Arbeitsergebnis) zurücknehmen und entsprechende eingeräumte Lizenzen zu widerrufen.
Im Falle der vorgenannten Rücknahme, erhält der Kunde im Voraus gezahlte Nutzungsgebühren für die nicht mehr in Anspruch nehmbare Restzeit (ab Datum der Rücknahme bzw. Widerruf der Lizenzeinräumung) zurück.

c. VR Voice hat keine Gewährleistungs-, Entschädigungs- und Störungsbeseitigungspflichten, soweit ein
Mangel aus einer der nachstehend aufgeführten Handlungen bzw. Gegebenheiten resultiert:

(1) der Kunde hat die Form, den Inhalt oder die Funktionalität der Software, Hardware und/oder Arbeitsergebnisse, deren Entwicklung oder Nutzung die Rechtsverletzung darstellt, spezifiziert,

(2) einer Modifikation oder Änderung des betreffenden Produktes durch den Kunden oder einem seiner Beauftragten (mit Ausnahme von VR Voice oder seinen Beauftragten),

(3) das betroffene Produkt wurde durch den Kunden oder einen Dritten (soweit dies im Vorfeld von VR Voice genehmigt wurde) im Auftrag des Kunden in Kombination mit anderer Software, Hardware, Daten oder Spezifikationen, die nicht von VR Voice empfohlen wurden, verwendet,

(4) zur Verfügung gestellte Fehlerbehebungen oder Modifikationen, die die vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter vermieden hätten und über die der Kunde informiert wurde, sind nicht installiert worden.

(5) Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von VR Voice genutzte Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege,

(6) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an Telekommunikationsnetze;

(7) den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Kunden oder Dritte, oder

(8) die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der VR Voice erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von VR Voice beruhen.
Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten, mindestens jedoch EUR 100,00 (pauschale Aufwandsentschädigung), von ihm zu tragen. Bei Abrechnung von Kosten, die die pauschale Aufwandsentschädigung übersteigen obliegt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens.

d. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Im Falle von arglistig verschwiegenen Mängeln gelten hingegen die gesetzlichen Fristen. Etwaige Rückgriffsansprüche nach den §§ 478, 479 BGB und die im kaufmännischen Verkehr bestehenden Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

19. Vertraulichkeit und Datenschutz

a. VR Voice und der Kunde ergreifen ausdrücklich alle angemessenen Vorkehrungen zum Schutz von vertraulichen Informationen und des Know-Hows der jeweils offenlegenden Partei, mindestens jedoch die Vorkehrungen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift. Als vertraulich gelten alle Informationen, die eine Partei als „vertraulich“ eingestuft und markiert hat, und die den Umständen der Offenlegung nach als vertraulich einzustufen sind. Vertrauliche Informationen von VR Voice sind darüber hinaus neben Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Kalkulationen, die dem Kunden im Rahmen von Verhandlungen und der Vertragsausführung zur Verfügung gestellt werden, auch die Informationen, die in der zur Verfügung gestellten Software und Arbeitsergebnissen nebst dazugehöriger Dokumentation enthalten sind. Die Parteien unterlassen jedwede vollständige oder auszugsweise Offenlegung der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten, mit Ausnahme von Mitarbeitern oder Beratern, die Zugriff auf die vertraulichen Informationen benötigen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die allgemein und ohne Auferlegung einer Verschwiegenheitspflicht veröffentlicht wurden und Informationen, die aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anweisungen bzw. gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen fort.

b. Darüber hinaus werden VR Voice und der Kunde im Hinblick auf die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei die Vorschriften der anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, soweit die Durchführung dieses Vertrages betroffen ist. VR Voice verarbeitet personenbezogene Daten bei Erbringung von Leistungen ausschließlich auf Weisung des Kunden. Stellt der Kunde personenbezogene Daten zur Störungsbeseitigung zur Verfügung, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Daten den Anforderungen des BDSG und EU DSGVO entsprechen.

c. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) wird VR Voice ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts behandeln.

d. Personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen VR Voice und dem Kunden abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung von Bestandsdaten des Kunden für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von VR Voice bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen.

e. Personenbezogene Daten des Kunden, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote von VR Voice zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen VR Voice und dem Kunden abgeschlossenen Verträge verwendet.
Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zu der Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und Angaben über die von dem Kunden als Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien. Nutzungsdaten kann VR Voice darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Der Kunde ist berechtigt und hat die Möglichkeit, dieser Nutzung der Nutzungsdaten zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt.

f. Soweit der Kunde weitere Informationen wünschen oder die von dem Kunden ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung seiner Bestandsdaten abrufen oder widerrufen will bzw. der Verwendung seiner Nutzungsdaten widersprechen will, steht dem Kunden zusätzlich der Support von VR Voice unter der E-Mail-Adresse support@vrvoice.de oder telefonisch unter +49 231 292979-00 zur Verfügung.

20. Haftungsbeschränkung

a. VR Voice haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet VR Voice für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet VR Voice jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. VR Voice haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

b. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

c. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. VR Voice haftet insoweit weder für die ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Systems.

 

II. Zusätzliche Bedingungen Software

1. Soweit VR Voice Softwareprodukte und dazugehörige Leistungen von Drittherstellern liefert, gelten deren Geschäftsbedingungen vorrangig vor diesen AGB.

2. Für die Lieferung von Software der VR Voice gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen ergänzend zu den o.g. Allgemeinen Bedingungen:

a. Nutzungsrechte: Der Kunde erhält mit Zahlung der fälligen Gebühren das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer der Bereitstellungsvereinbarung beschränkte und örtlich unbeschränkte Recht, die Software in maschinenlesbarer Form für die festgelegte Anzahl und entsprechend der definierten Lizenzmetrik zu nutzen. Eine Veräußerung oder Übertragung dieses Nutzungsrechtes ist nicht gestattet, es sei denn, VR Voice hat zugestimmt. Die Nutzung darf nur im zwischen den Parteien vereinbarten Betrieb des Kunden und ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke sowie gemäß den Bestimmungen dieser AGB erfolgen. Nutzungen, durch die ein zwischen den Parteien vereinbartes Lizensierungsmodell geändert oder umgangen wird oder die zu einer Vervielfältigung, Aufteilung oder Veränderung der eingeräumten Lizenz(en) führen würden, sind nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, es zu unterlassen, die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln (sog. „Reverse Engineering“), sie zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, abgeleitete Werke aus ihr zu erstellen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software oder die dieser zugrundeliegenden Ideen und Algorithmen zu entschlüsseln; es sei denn dies ist notwendig, um:

1) erforderliche Informationen zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen zu erhalten, und VR Voice ist auf eine schriftliche Anfrage des Kunden hin nicht bereit, diese zur Verfügung zu stellen, oder

2) Fehler der Software zu beseitigen, und VR Voice ist auf eine schriftliche Anfrage des Kunden hin nicht bereit (außer in den Fällen der Störungsbeseitigung, Sach- oder Rechtsmängel) diese selbst vorzunehmen, oder die Fehlerbeseitigung durch VR Voice schlägt in sonstiger Weise fehl.

b. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin:

(1) Dritten keinen Zugang zur Software zu gewähren,

(2) es zu unterlassen, die Software unterzulizensieren, zu vermieten oder kommerziell gemeinsam mit anderen zu nutzen (einschließlich Timesharing), oder

(3) die Software nicht zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Hosting oder Applikation Service Providing für Dritte zu nutzen.

c. Sachmängelhaftung: VR Voice haftet dafür, dass die bereit gestellte Software für die Dauer der vereinbarten Bereitstellung im Wesentlichen wie in der Dokumentation und fachlichen Beschreibung der Software beschrieben funktioniert und abläuft.

 

III. Zusätzliche Bedingungen für Installations- und Beratungsleistungen

1. Grundsätze: VR Voice wird unter Anwendung des Dienstvertragsrechts die Dienstleistungen mit angemessener und verkehrsüblicher Fachkenntnis gemäß Industriestandards für die Erbringung dieser Leistungen und Sorgfalt erbringen.

2. Sachmängelhaftung: Wenn der Kunde eine wesentliche Abweichung von der erbrachten und der mit VR Voice vereinbarten Leistung detailliert aufzeigt, so hat VR Voice die einzige Verpflichtung, unverzüglich die Ursache für die Abweichung zu prüfen und bei einer wesentlichen Abweichung, die Leistung ohne erneute Vergütung durch den Kunden in Teilen oder ganz erneut zu erbringen oder fortzusetzen.